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Schreinerei Eckhardt

Förderung für neue Fenster, Türen und Rollläden

Für neue Fenster und Außentüren zahlt das BAFA 15 % Zuschuss. Wer das eigene, über 10 Jahre alte Haus selbst bewohnt, kann statt des Zuschusses eine Steuerermäßigung nutzen. Beantragen Sie den Zuschuss, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, der nicht an die Förderzusage gebunden ist. Ein solcher Vertrag gilt als Beginn des Vorhabens.

Stand: Oktober 2026

Sieben Förderwege

  • BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

    Gefördert:
    Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren. Werden Fenster oder Türen dabei erneuert, zählen auch neue Rollläden und Rollladenkästen, RC2-Elemente, Pilzkopfverriegelungen und Nachrüstbeschläge nach DIN 18104 zu den förderfähigen Kosten. Zuschussfähig sind diese Teile nur als Teil einer Fenster- oder Türmaßnahme, die die U-Wert-Vorgaben erfüllt. Rollläden allein fördert das BAFA nur als sommerlichen Wärmeschutz: außenliegend, mit optimierter Tageslichtversorgung (zum Beispiel strahlungsabhängiger Steuerung), nach DIN 4108-2 und mit Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten.
    Höhe:
    15 %, Mindestinvestition 300 € brutto. Förderfähig sind je Gebäude und Kalenderjahr höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Liegt ein im Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und setzen Sie die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren danach mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 30.000 € brutto um, gelten 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €. Für den Teil der förderfähigen Ausgaben oberhalb der Grenze ohne iSFP steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Der iSFP muss beim Antrag vorliegen.
    Wer beantragt:
    etwa private Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn der Bauantrag mindestens 5 Jahre alt ist. Ein Energieeffizienz-Experte muss beteiligt sein.
    Wann:
    vor Beginn des Vorhabens, mit einem Liefer- oder Leistungsvertrag, der an die Förderzusage gebunden ist und das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennt. Wer nach dem Antrag und vor der Zusage beginnt, trägt das Risiko selbst.
  • KfW-Ergänzungskredit 358/359

    Gefördert:
    Einzelmaßnahmen mit BAFA-Zusage.
    Höhe:
    bis 120.000 € je Wohneinheit. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht. Verbindlich ist der Zinssatz am Tag der Zusage.
    Wer beantragt:
    Inhaber einer BAFA-Zusage. Kredit 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil gilt für Eigentümer, die die Wohnung selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 € nicht übersteigt. Kredit 359 gilt für alle anderen.
    Wann:
    über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, solange die BAFA-Zusage höchstens 12 Monate alt ist und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde.
  • Steuerermäßigung nach § 35c EStG

    Gefördert:
    neue Fenster und Außentüren, auch einbruchhemmend in RC2. Außenliegende Rollläden als sommerlicher Wärmeschutz. Sie müssen die Tageslichtversorgung optimieren, zum Beispiel durch strahlungsabhängige Steuerung. Sie müssen die Vorgaben der DIN 4108-2 erfüllen und an der gedämmten Gebäudehülle parallel zur Verglasung sitzen. Erneuern Sie die Fenster, zählen auch neue Rollläden nach DIN 4108-2 und die Dämmung vorhandener Rollladenkästen. Abschluss vor dem 01.01.2030.
    Höhe:
    im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 % der Kosten (höchstens je 14.000 €), im dritten Jahr 6 % (höchstens 12.000 €), insgesamt höchstens 40.000 € je Objekt. Die Ermäßigung senkt Ihre Einkommensteuer höchstens auf null. Einen Rest zahlt das Finanzamt nicht aus. Sie können ihn auch nicht in ein anderes Jahr übertragen.
    Wer beantragt:
    Eigentümer, die das über 10 Jahre alte Gebäude selbst bewohnen. Nötig sind ein Fachunternehmen, eine Bescheinigung nach amtlichem Muster, Rechnung und Überweisung.
    Wann:
    nach Abschluss, mit der Einkommensteuererklärung.
  • Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

    Gefördert:
    nur Arbeitskosten. Nicht, wenn Sie für die Maßnahme einen zinsverbilligten Kredit oder einen steuerfreien Zuschuss nutzen. Nötig sind Rechnung und Überweisung.
    Höhe:
    20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen (das entspricht 6.000 € Arbeitskosten).
    Wer beantragt:
    Steuerpflichtige, wenn die Arbeiten in ihrem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden.
    Wann:
    Auf Antrag bei der Einkommensteuer. Sie brauchen eine Rechnung und müssen auf das Konto des Betriebs überweisen.
  • KfW 159: Kredit für Einbruchschutz

    Gefördert:
    einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden. Neue Fenster fördert KfW 159 nicht.
    Höhe:
    bis 50.000 € je Wohneinheit. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht. Verbindlich ist der Zinssatz am Tag der Zusage.
    Wer beantragt:
    private Eigentümer und Mieter jeden Alters sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Arbeiten macht ein Fachunternehmen.
    Wann:
    Sprechen Sie vor jedem Vertrag mit Ihrem Finanzierungspartner.
  • NRW.BANK.Gebäudesanierung

    Gefördert:
    Energieeffizienz, zum Beispiel Fenster, und Einbruchschutz.
    Höhe:
    Kredit über 2.500 bis 150.000 €, bis zu 100 % der Kosten.
    Wer beantragt:
    Privatpersonen mit selbst genutztem Wohneigentum in NRW.
    Wann:
    vor Beginn des Vorhabens, über Ihre Hausbank.
  • NRW.BANK Eigentumsförderung – Modernisierung

    Gefördert:
    Modernisierung selbst genutzter Häuser und Eigentumswohnungen in NRW, zum Beispiel Energieeinsparung und Einbruchschutz.
    Höhe:
    Darlehen von 5.000 bis 220.000 €, bis zu 100 % der Kosten. Je nach Einkommensgruppe und Maßnahme erlässt die NRW.BANK einen Teil des Darlehens (Tilgungsnachlass), bis zu 50 %.
    Wer beantragt:
    Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Es gelten Einkommensgrenzen.
    Wann:
    vor Beginn der Maßnahme, bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Wer ohne Zustimmung der Behörde vorher beginnt, verliert die Förderung.

Einen Zuschuss der Stadt Castrop-Rauxel für diese Bauteile haben wir nicht gefunden (Stand Oktober 2026). Das Land NRW fördert über die NRW.BANK mit Darlehen, bei der Eigentumsförderung mit Tilgungsnachlass.

Zuschuss und Steuerermäßigung schließen sich aus

  • Für dieselbe Maßnahme nutzen Sie nur einen dieser Wege: BAFA-Zuschuss, § 35c EStG oder § 35a EStG.
  • § 35c und § 35a entfallen auch, wenn Sie für dieselbe Maßnahme einen zinsverbilligten Kredit oder einen steuerfreien Zuschuss nutzen. Das gilt für KfW 159 und für die NRW.BANK.Gebäudesanierung. Bei der NRW.BANK Eigentumsförderung erlässt die Bank einen Teil des Darlehens. Klären Sie diesen Fall vor dem Antrag mit Ihrer Steuerberatung. Den KfW-Ergänzungskredit 358/359 gibt es nur mit BAFA-Zuschuss. Die Steuerermäßigung ist dann schon durch den Zuschuss ausgeschlossen.

U-Wert-Anforderungen für Fenster und Türen

Höchstwerte für den U-Wert bei BAFA-Zuschuss und § 35c EStG:

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren: 0,95 W/(m²K)
  • barrierearme oder einbruchhemmende (RC2) Fenster, Balkon- und Terrassentüren: 1,1 W/(m²K)
  • Haustüren: 1,3 W/(m²K)

RC2 ist die Mindestklasse für einbruchhemmende Fenster und Türen nach DIN EN 1627. Höhere Klassen zählen auch.

Vier Schritte zum Antrag

  1. Förderweg wählen. Für den Zuschuss brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten.
  2. Angebot anfragen. Schreiben Sie uns, was Sie erneuern wollen und welchen Förderweg Sie nutzen.
  3. Vertrag an die Förderzusage binden, wenn Sie den BAFA-Zuschuss nutzen.
  4. Für BAFA, KfW 159 und NRW.BANK: Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Die Steuerermäßigung beantragen Sie nach Abschluss mit der Einkommensteuererklärung.
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Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Diese Seite ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. BAFA und KfW fördern nur im Rahmen ihrer Haushaltsmittel. Auf den BAFA-Zuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch. Programme können sich ändern. Klären Sie Ihren Fall mit einem Energieeffizienz-Experten oder Ihrer Steuerberatung.

Quellen, gelesen am 15.10.2026

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